Wer in einer Filiale der Baumarkt-Kette "BAUHAUS" arbeiten möchte, der wird wohl seine Grundrechte vorher abgeben müssen. Also ein "entweder oder" Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag wird der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, bei einer Arbeitsunfähigkeit den Arzt seines Vertrauens von seiner Schweigepflicht zu entbinden - nicht in besonderen Fällen, sondern schlechthin. Wenn der Doc nicht mit Bauhaus per Du sein darf, gibt es auch keinen Job.